Rechtsprechung
   LAG Hamm, 25.11.2008 - 9 Sa 641/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,43672
LAG Hamm, 25.11.2008 - 9 Sa 641/08 (https://dejure.org/2008,43672)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2008 - 9 Sa 641/08 (https://dejure.org/2008,43672)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2008 - 9 Sa 641/08 (https://dejure.org/2008,43672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,43672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2008 - 9 Sa 641/08
    Die Rechtshängigkeit und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen nach § 291 BGB tritt mit dem auf die Zustellung der Klage bzw. Klageerweiterung folgenden Tag ein ( BAG 30.10.2001 - 1 AZR 67/01 - n.v.; BAG 01.10.2002 - 9 AZR 215/01 ; BAG 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 7).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2008 - 9 Sa 641/08
    Die Rechtshängigkeit und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen nach § 291 BGB tritt mit dem auf die Zustellung der Klage bzw. Klageerweiterung folgenden Tag ein ( BAG 30.10.2001 - 1 AZR 67/01 - n.v.; BAG 01.10.2002 - 9 AZR 215/01 ; BAG 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 7).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 67/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2008 - 9 Sa 641/08
    Die Rechtshängigkeit und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen nach § 291 BGB tritt mit dem auf die Zustellung der Klage bzw. Klageerweiterung folgenden Tag ein ( BAG 30.10.2001 - 1 AZR 67/01 - n.v.; BAG 01.10.2002 - 9 AZR 215/01 ; BAG 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht